Das eRezept für DiGA: was sich ändert und was du wissen solltest
DiGA konnten bisher nur per Papierrezept verordnet werden. Mit dem eRezept für digitale Gesundheitsanwendungen ändert sich das. Was hinter dem neuen Verfahren steckt, wie es ablaufen soll und warum es bisher noch nicht verpflichtend ist.

Vom Papierrezept zum digitalen Prozess
Wer eine DiGA verschreibt oder erhält, kennt den Ablauf: Muster 16 ausfüllen, PZN und Indikation eintragen, unterschreiben, das Rezept bei der Krankenkasse einreichen, auf den Freischaltcode warten. Erst dann kann die Therapie starten.
Dieser Umweg über Papier und Post kostet Zeit. Das eRezept soll das ändern.
Was ist das eRezept für DiGA?
Das eRezept ist vielen schon von der Apotheke bekannt: Seit 2024 werden Medikamente in Deutschland verpflichtend elektronisch verordnet. Statt eines rosa Zettels wird das Rezept digital erstellt, signiert und über die E-Rezept-App der gematik oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst.
Für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es diesen digitalen Weg bisher noch nicht regulär. Das soll sich mit dem eRezept für DiGA ändern. Es nutzt die bestehende eRezept-Infrastruktur, sodass Verordnung und Einlösung zum ersten Mal komplett digital ablaufen können.
Der wichtigste Unterschied zum Medikamenten-eRezept
Beim Medikamenten-eRezept wird das Rezept in der Apotheke eingelöst. Beim DiGA-eRezept geht es stattdessen an die Krankenkasse, denn sie stellt den Freischaltcode für die App bereit.
Wie soll der neue Prozess ablaufen?
In der Praxis
Die Ärztin oder der Therapeut erstellt das Rezept digital im Praxissystem, signiert es elektronisch und übermittelt es an den E-Rezept-Fachdienst. Das Rezept erscheint dann direkt in der E-Rezept-App der Patientin oder des Patienten oder als Ausdruck mit QR-Code. Detaillierte Informationen für Fachkreise gibt es auf unserer Verordnungsseite.
Für Patient:innen
- Du siehst das DiGA-Rezept in der E-Rezept-App auf deinem Smartphone.
- Tippe auf „Freischaltcode anfordern".
- Deine Krankenkasse prüft die Berechtigung und stellt den Freischaltcode bereit.
- Du findest den Code in der E-Rezept-App oder der App deiner Krankenkasse.
- Mit dem Freischaltcode aktivierst du die DiGA.
Falls du die E-Rezept-App nicht nutzt, bekommst du weiterhin einen Ausdruck mit Rezeptcode, den du per Post oder über deine Krankenkasse einreichst. Du kannst dafür auch unseren Rezeptservice nutzen: Einfach ein Foto deines Rezepts hochladen, und wir kümmern uns um den Rest.
Was bisher passiert ist und warum es noch dauert
Die Pilotphase in Hamburg
Von Mai bis September 2025 wurde das eRezept für DiGA in Hamburg und Umgebung getestet, mit 10 Praxen und 13 Krankenkassen. Die Ergebnisse zeigten deutlichen Verbesserungsbedarf:
- 119 DiGA-eRezepte wurden ausgestellt
- Nur 15 davon (rund 13 %) wurden vollständig digital eingelöst
- Weitere 13 wurden über den Papierausdruck eingelöst
- 91 Rezepte (über 76 %) wurden gar nicht eingelöst
Die Hauptgründe: Die durchschnittliche Wartezeit auf den Freischaltcode lag bei rund 14 Tagen, obwohl das Gesetz maximal 2 Werktage vorsieht. Die Authentifizierung in der App war für viele Patient:innen zu kompliziert. Und der Ausdruck sah einem normalen Medikamentenrezept so ähnlich, dass viele Patient:innen damit in die Apotheke gegangen sind. Die vollständigen Ergebnisse hat die gematik im Abschlussbericht der TI-Modellregion veröffentlicht.
Der aktuelle Stand
Ursprünglich war der 1. Januar 2025 als verpflichtender Start geplant. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Termin verschoben, weil die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Aktuell gilt: Das eRezept für DiGA ist freiwillig nutzbar, aber noch nicht verpflichtend.
Was bedeutet das für dich?
Als Patient:in
- Die Mindable Programme sind weiterhin per Papierrezept erhältlich und können ganz normal bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Wenn Praxis und Krankenkasse das eRezept für DiGA bereits unterstützen, ist auch der digitale Weg über die E-Rezept-App möglich.
- Unabhängig vom Weg: DiGA sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei, ohne Zuzahlung.
Als Ärztin, Arzt oder Psychotherapeut:in
- Die Verordnung über Muster 16 bleibt weiterhin gültig und ist aktuell der Standard.
- Sobald das Praxisverwaltungssystem die eRezept-DiGA-Funktion unterstützt, kann sie freiwillig genutzt werden.
- Die PZN bleibt identisch: Mindable: Panik & Agoraphobie hat die PZN 17454202, Mindable: Soziale Phobie die PZN 19166938.
- Mehr Informationen im Bereich für Fachkreise.
Fazit
Die Pilotphase in Hamburg hat konkret gezeigt, wo nachgebessert werden muss: schnellere Bearbeitung durch die Krankenkassen, einfachere Authentifizierung und ein klar erkennbarer DiGA-Ausdruck. Diese Punkte sind lösbar.
Die Infrastruktur steht, die Richtung stimmt. Wenn die offenen Punkte adressiert sind, wird der Zugang zu DiGA spürbar einfacher: ohne Papier, ohne Postweg, schneller als heute.



